Seit dem 01.01.2003 ist es Pflicht für jeden, der die Jagd mit Fanggeräten
(Fallenjagd) ausüben möchte einen Fallenkurs zu absolvieren.
Rechtsgrundlage
ist §24 Abs. 2 NJagdG.
Besonders hieran ist das diese Pflicht erstmals nicht nur für Jagdscheininhaber
gilt, sondern alle -
auch die Hausbesitzer, die auf ihrem Grund und Boden
bislang nach Belieben Fallenjagd ausüben durften - in die Pflicht genommen
werden diesen Kurs zu absolvieren, bevor sie Fallen aufstellen.
Vorschriften zum Einsatz von Fallen
Um mit Fallen verantwortungsvoll, sicher, tierschutzkonform und erfolgreich
umzugehen, bedarf es fundierten Wissens in der Konstruktion und Wirkungsweise
der Fallen. Ebenso ist es wichtig, über Verhalten und Anatomie der zu fangenden
Lebewesen Kenntnisse zu haben, um einerseits möglichst nur „gewünschte“
Lebewesen zu fangen (Selektivfang) und andererseits Schäden Unbeteiligter und Tierquälerei
zu vermeiden.
In Deutschland ist die Jagt mit Fallen durch Gesetze geregelt. Aus
Tierschutzgründen müssen Lebendfallen in Deutschland gewährleisten, dass
gefangene Tiere unverletzt bleiben. Totfangfallen müssen sofort töten. Fallen
müssen in Deutschland „verblendet“, das heißt in speziellen Fangbunkern
oder abschließbaren Kisten angebracht werden, so dass von ihnen keine Gefahr für
Menschen und andere Tiere ausgeht. Des Weiteren ist eine regelmäßige Kontrolle
der Fallen durch den Fallensteller vorgeschrieben.