Aufgrund einer Änderung in der Gesetzgebung (Richtlinie 98/8/EG) bzgl. des Inverkehrbringens von Rodentiziden in Deutschland, möchten wir Ihnen folgendes mitteilen:
Ab dem 01.01.2013 dürfen Rodentizide mit dem Wirkstoff Difenacoum und Brodifacoum nicht mehr von Privatpersonen (Endverbrauchern) angewendet werden.
Nur für sachkundige Verwender und/oder berufsmäßige Verwender:
- Verwender mit Sachkundenachweis gemäß Anhang I, Nr. 3 Gefahrstoffverordnung
- Verwender mit Sachkundenachweis gemäß Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung
- Verwender mit Sachkundenachweis gemäß § 4 Tierschutzgesetz
Es ist darauf hinzuweisen, dass die Anwendung von Rodentizid-Produkten durch nicht-sachkundige oder private Anwender gemäß § 26 Chemikaliengesetz in Verbindung mit § 16 Absatz 3 der Gefahrstoffverordnung mit Bußgeldern geahndet werden kann.
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